Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Zwar ist es im Prinzip ganz einfach, was ich mit meinem mobilen Fahrradladen anbiete, aber der Teufel steckt wieder im Detail:

 

1. Anfahrt:

 

Ich komme mit meinem rollenden Fahrradladen gegen Zahlung der in der Preisliste genannten Anfahrtpauschale zum Kunden. Diese ist zu zahlen, unabhängig davon, ob wir über eine Reparatur handelseinig werden oder nicht (letzteres ist für mich zwar nicht schön, aber immer in Ordnung).

 

2. Der Kunde/die Kundin ist nicht anzutreffen: 

 

Werde ich mit meinem mobilen Fahrradladen zu einem Kunden bestellt und dieser ist nicht anzutreffen, berechne ich zusätzlich zur Anfahrtpauschale eine Ausfallgebühr von 5 € für die Wartezeit und eventuelle Telefonkosten.

 

3. Verspätung meinerseits:

 

Da ich meine jeweiligen Reparaturarbeiten und auch die Verkehrsverhältnisse nicht präzise planen kann, lassen sich normalerweise auch keine präzisen Zeiten nennen, zu denen ich vor Ort sein werde. Daher behalte ich mir eine Verspätung von bis zu einer halben Stunde nach der genannten Uhrzeit vor, wobei ich bemüht bin, bereits im Vorfeld eine Verspätung von mehr als 15 Minuten telefonisch anzukündigen.

Anders verhält es sich, wenn ich bei der Absprache des Termins den Eindruck hatte, dass der Kunde sowieso vor Ort ist, in diesem Fall verzichte ich gelegentlich auf die Ankündigung meiner Verspätung.

 

4. Preisabsprachen:

 

Werde ich vor der Reparatur gefragt, wie teuer sie denn wird, kann ich meistens recht genaue Preise nennen, dies betrachte ich dann als unverbindlichen Kostenvoranschlag. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Reparatur selten billiger, häufiger jedoch teurer wird. Da ich immer in der Nähe des Kunden arbeite, ist es die Regel, dass ich bei auftretenden Problemen Bescheid gebe und Rücksprache halte. Allerdings klingle ich nicht wegen jeder Kleinigkeit den Kunden wieder zu mir, im Bereich unter € 5 montiere ich schon mal Kleinteile ohne Rückfrage. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitte ich um vorherige Mitteilung.

 

 

5. Unklare Reparaturaufträge:

 

Um es vorweg zu sagen: Ich habe selbst wenig Lust, zwecks Beutelschneiderei möglichst umfangreiche Reparaturen zu machen. Ich werde nie ohne Rückfrage nach einem indifferenten "bitte das Fahrrad frühjahrsfit machen" eine dreistellige Rechnung präsentieren. Aber ich bitte schon um genaue Aufträge oder eine Nennung der Maximalsumme, und wenn der Auftrag so ungenau formuliert ist, verstehe ich das als

 "ich vertraue auf Ihr Urteil als Fachmann, bitte machen Sie, was nötig ist".

 

5a. Unverlangte Mehrarbeiten:

 

Ich habe mir zur Gewohnheit gemacht, trockene Ketten zu ölen, zu schwach aufgepumpte Reifen aufzupumpen, zu locker eingestellte Bremszüge zu spannen und schief stehende Lenker und Sättel gerade zu rücken, und zwar kostenlos und ohne Rückfrage. Sollten Sie das nicht wünschen, bitte ich darum, mir vorher Bescheid zu geben.

 

6. Der Endpreis:

 

Wenn ich mit meinen Arbeiten fertig bin, nenne ich dem Kunden den zu zahlenden Betrag, den ich in der Regel genau aufschlüsseln werde, denn er setzt sich stets zusammen aus den Einzelposten aus meiner Preisliste. 

 

7. Bezahlung:

 

Von Privatkunden erwarte ich Barzahlung oder EC Kartenzahlung .

 

8. Reklamationen:

 

Sollte einmal etwas schief gegangen sein, bitte ich Sie, Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich bemühe mich, alles wieder in Ordnung zu bringen (wobei ich mich selbstverständlich an die gesetzlichen Regelungen halte, z.B. was Umtausch- und Rückgaberecht bei mir gekaufter Teile betrifft) und dabei kulant zu sein (wenn sich z.B. die Ursache für einen erneuten Platten nicht sicher feststellen lässt, wird er in der Regel kostenlos beseitigt).




... zu viel "mobiler Fahrradladen" in diesem Text? alles nur für die Suchmaschine - es müsste sonst auch eher mobile Fahrradwerkstatt heißen.